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BBK Nr. 17 vom Seite 779

Bilanzierung unverzinslicher (langfristiger) Verbindlichkeiten

Volker Endert und Karsten Sepetauz

[i]Prinz/Kanzler, NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht, Herne 2012, Rz. 6190Eine einheitliche bilanzielle Erfassung von Verbindlichkeiten ist in der Praxis nicht möglich, sofern sich die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Steuerrechts unterscheiden oder Wahlrechte in der Steuerbilanz autonom ausgeübt werden. Neben Fremdwährungsverbindlichkeiten liegt dies insbesondere bei der Bilanzierung unverzinslicher Verbindlichkeiten vor, die steuerrechtlich zudem von komplexen Bewertungsvorschriften gekennzeichnet sind. Die Bilanzierung von unverzinslichen Verbindlichkeiten ist Gegenstand dieses Beitrags.

I. Grundlagen der Schuldpassivierung

1. Bewertung in der Handelsbilanz

[i]Grundsatz: Erfüllungsbetrag Verbindlichkeiten sind in der Handelsbilanz gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Hierunter ist der Betrag zur schuldfreistellenden Erfüllung unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten und Preissteigerungen zu verstehen. Mit der gewählten Formulierung werden auch Sachleistungsverpflichtungen erfasst, wie z. B. bei der Betriebsverpachtung mit Rückgabe neuer Verpachtungsgegenstände.

[i]Arbeitshilfe, Abzinsung von Verbindlichkeiten NWB UAAAE-13722Grundsätzlich sind auch unverzinsliche Darlehen mit dem Erfüllungsbetrag, respektive dem Nominalbetrag zu erfassen :

  • Zum einen haben ...