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NWB Nr. 37 vom Seite 2982

Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung

Jörg Hättich und Matthias Renz

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3003In der Praxis stellt sich vermehrt die Frage, ob für Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V eine Umsatzsteuerbefreiung in Betracht kommt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Ausgangslage

[i]Palliativversorgung stellt ärztliche und pflegerische Leistungen dar Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Um diese umfangreichen ärztlichen und pflegerischen Palliativleistungen anbieten zu können, schließen in der Praxis oftmals Einrichtungen mit den Kassen einen Versorgungsvertrag ab und stellen die Leistungserbringung durch Kooperationsverträge mit anderen Vertragspartnern sicher.

Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG

[i]§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist u. E. anwendbar Ambulante Hospizleistungen, die unter der fachlichen Verantwortung von Gesundheits- und Krankenpflegern oder von anderen vergleichbar qualifizierten medizinischen Fachkräften erbracht werden, sowie spezialisierte ambulante Palliativversorgungsleistungen nach § 37b SGB V unterliegen u. E. der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG. [i]Voraussetzung ist Heilbehandlung und BefähigungsnachweisVoraussetzung für eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist jedoch,

  • dass es sich bei den jeweiligen Leistungen um Heilbehandlungen ...