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BFH 14.03.2012 X R 29/11, StuB 17/2012 S. 683

Eigenprovisionen eines Vermittlers für die eigene Zeichnung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds als Betriebseinnahmen

Mit dem unlängst veröffentlichten Urteil vom - X R 24/10 NWB XAAAE-09075 (Kurzinfo StuB 2012 S. 409 NWB UAAAE-09802) hat der BFH entschieden, dass Eigenprovisionen, die ein Vermittler von Anteilen an Schiffsfonds (geschlossene Fonds in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die originäre Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen) erhält, zu dessen Betriebseinnahmen im Rahmen seiner gewerblichen Vermittlungstätigkeit gehören. Ebenso liegen Betriebseinnahmen aus der gewerblichen Vermittlungstätigkeit vor, wenn der Stpfl. im Rahmen seines Gewerbebetriebs Anteile an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR vermittelt, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, und selbst Anteile an den Immobilienfonds gezeichnet sowie dafür „Eigenprovisionen” erhalten hat (Bezug: § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG).

Praxishinweise

Die Eigen...