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FG Köln Urteil v. - 13 K 1110/09 EFG 2012 S. 2001 Nr. 21

Gesetze: EStG § 52 Abs 23 Satz 1EStG a.F. § 7g Abs 3 Satz 1

Ansparabschreibung:

Aufstockung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 Satz 1 a.F.

Leitsatz

Eine zunächst nur in Höhe von 30% der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts gebildete Ansparabschreibung gemäß § 7g Abs. 3 EStG a.F. kann in Folgejahren um weitere 10% der voraussichtlichen Anschaffungskosten erhöht werden. Die Übergangsregelung des § 52 Abs 23 Satz 1 EStG steht dem nicht entgegen (gegen BStBl. I 2009, 73, 74, 75).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 2001 Nr. 21
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2013 S. 30
XAAAE-17016

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