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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 06 | Umsatzsteuer: Entstehung der Steuer bei unrichtigem Steuerausweis

Der BFH hatte entschieden, dass die Steuerschuld erst mit der Ausgabe der Rechnung entsteht, wenn ein Unternehmer für im Inland nicht steuerbare Leistungen Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer erteilt. Das BMF wendet das Urteil an. Allerdings nur dann, wenn bei einer nicht steuerbaren oder steuerfreien Leistung in einer Rechnung fälschlicherweise Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wurde.

Wann entsteht die Umsatzsteuer, wenn die Steuer falsch ausgewiesen wurde? Diese Frage hat jetzt das Bundesfinanzministerium beantwortet. Das BMF reagiert damit auf ein knapp ein Jahr altes Urteil des Bundesfinanzhofs .

Im Streitfall vor dem BFH hatte ein Unternehmer Leistungen erbracht, die im Inland nicht steuerbar waren. Dennoch erteilte er Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer. Der V. Senat des BFH kam zu dem Ergebnis: Der Unternehmer schuldet die Umsatzsteuer zwar nach § 14c Abs. 1 UStG. Allerdings erst dann, wenn er eine Rechnung mit offenem Umsatzsteuerausweis ausgestellt hat.

Die Finanzverwaltung wendet das BFH-Urteil an – in allen offenen Fällen. Jedoch nur, wenn, wie im vom BFH entschiedenen Fall, fälschlicherweise in einer Rechnung Ums...