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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 17-19 | Umsatzsteuer: BMF sorgt für Klarheit bei elektronischer Übermittlung von Rechnungen

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 waren die Anforderungen an elektronische Rechnungen deutlich gesenkt worden. Vorher wurden elektronische Rechnungen nur anerkannt, wenn sie eine qualifizierte elektronische Signatur enthielten oder mit dem EDI-Verfahren übermittelt wurden. Seit berechtigen jetzt auch Rechnungen, die per E-Mail übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug. Das BMF hat aktuell viele Zweifelsfragen zum elektronischen Rechnungsversand geklärt.

Track 17 | Die neuen Regeln ab im Überblick

Das Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zu elektronischen Rechnungen ist jetzt unser nächstes Thema. Kein Berater kommt umhin, sich mit den neuen Regeln eingehend zu befassen. Was die Einzelheiten angeht, empfehlen wir Ihnen den aktuellen NWB-Aufsatz von Ferdinand Huschens. Hier und heute beschränken wir uns auf einen Überblick. Auf zwei Aspekte gehen wir dabei ausführlicher ein: die Ausführungen des BMF zu den Aufbewahrungspflichten und die praxisfreundliche Anweisung der Verwaltung zu den Konsequenzen bei der mehrfachen Übermittlung von Rechnungen.

Früher stellte der Fiskus sehr hohe Anforderungen an Rechnungen,...