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BFH 5.7.2012 III R 80/09, NWB 40/2012 S. 3218

Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Es ist verfassungsgemäß, den Abzug von Kinderbetreuungskosten vom Vorliegen bestimmter persönlicher Anspruchsvoraussetzungen (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, längerfristige Erkrankung u. Ä.) abhängig zu machen. Bei der Auswahl der maßgeblichen Gründe kommt dem Gesetzgeber ein Typisierungsspielraum zu, den er mit § 4f, § 9 Abs. 5 Satz 1 und § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG i. d. F. des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom (BGBl 2006 I S. 1091) noch nicht überschritten hat. (2) Die in diesen Vorschriften enthaltene Beschränkung des Abzugs erwerbsbedingter und privater Kinderbetreuungskosten auf zwei Drittel der Aufwendungen und einen Höchstbetrag von 4.000 € je Kind verstößt nicht gegen das Grundgesetz. (3) Eine Sc...