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BFH 21.06.2012 IV R 42/11, NWB 43/2012 S. 3438

Abgabenordnung | Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Erweiterung der Außenprüfung

Die Rechtsfolge des § 4 Abs. 3 Satz 2 BpO 2000 besteht darin, das Finanzamt bei der Ermessensausübung hinsichtlich des zeitlichen Umfangs der Außenprüfung von der Bindung an die Verwaltungsregelung in § 4 Abs. 3 Satz 1 BpO 2000 zu befreien. Tritt diese Rechtsfolge ein, hat das Finanzamt gem. § 194 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 196 und § 5 AO zu entscheiden, ob und inwieweit es den Prüfungsumfang wegen der in § 4 Abs. 3 Satz 2 BpO 2000 aufgeführten Sachverhalte erweitert. Nach dem begrenzt § 194 Abs. 1 Satz 2 AO das Ermessen des Finanzamts bei Erlass einer Prüfungserweiterung nicht dahingehend, die Prüfung auf den bestimmten Sachverhalt zu beschränken, der voraussichtlich zu einer nicht unerheblichen Änderung der Besteuerungsgrundlagen führt und [i]infoCenter „Betriebsprüfung” NWB PAAAB-04785 daher i. S. von § 4 Abs. 3 Satz 2 BpO 2000 Grund für die Erweiterung des Prüfungszeitraums ist. Vielmehr darf das Finanzamt die Prüfungserweiterung gen...