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NWB direkt Nr. 43 vom Seite 1102

Zumutbare Belastung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung bei Krankheitskosten

Außergewöhnliche Belastungen wie z. B. Krankheitskosten können gem. § 33 Abs. 3 EStG nur einkommensmindernd berücksichtigt werden, wenn diese einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte übersteigen. Die sog. zumutbare Belastung richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte und dem Familienstand. So muss etwa ein Alleinstehender mit Einkünften in Höhe von 60.000 € außergewöhnliche Belastungen unterhalb von 4.200 € vollständig aus versteuertem Einkommen bestreiten.

Unterhalb der zumutbaren Belastung erfolgt eine Besteuerung von indisponiblem Einkommen. Da insoweit das existenzsichernde subjektive Nettoprinzip tangiert wird, ist die Anrechnung eines Selbstbehalts nach § 33 Abs. 3 EStG seit jeher verfassungsrechtlicher Kritik ausgesetzt. Gleichwohl hat das BVerfG 1987 die zumutbare Belastung für verfassungskonform erklärt, soweit dem Steuerpflichtigen ein verfügbares Einkommen verbleibt, das über dem Regelsatz für das Existenzminimum liegt (, DB 1988 S. 368).

Am hat das BVerfG zudem geurteilt, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, soweit sie einer Versorgung auf Sozialhilfeniveau dienen (Basisversorgung), vollständig ste...