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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 03 | Ehegattenveranlagung: Wegfall der getrennten und der besonderen Veranlagung ab 2013

Das Veranlagungswahlrecht für Ehegatten ist durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ab dem Veranlagungszeitraum 2013 neu geordnet und zugleich vereinfacht worden. Die OFD Frankfurt/M. hat die neuen Regeln in einer Verfügung vorgestellt. Die OFD erläutert u. a., unter welchen Voraussetzungen die Wahl der Veranlagungsart für den betreffenden Veranlagungszeitraum nach dem Eintritt der Unanfechtbarkeit eines Steuerbescheids ausnahmsweise noch geändert werden kann.

Haben Sie sich schon intensiv mit den Änderungen ab 2013 bei der Veranlagung von Ehegatten befasst? Nun, falls nicht, dann wird es höchste Zeit. Hilfreich ist dabei eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main . Die OFD informiert kurz und knapp über die wichtigsten Neuerungen.

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist geregelt worden: Ehegatten haben ab dem Veranlagungszeitraum 2013 ein Wahlrecht zwischen der Einzelveranlagung nach § 26a EStG und der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG. Dabei wurden die möglichen Veranlagungsarten für Eheleute von sieben auf nur noch vier reduziert. Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 fallen danach weg: die getrennte Veranlagung mit Grundtarif. Sie wird ...