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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 04 | Bilanzänderungen: Bei Personengesellschaften ist auf die Gesamtbilanz abzustellen

Die OFD Münster hat über eine geplante Klarstellung in den EStÄR 2012 informiert. Bei Mitunternehmern kommt es danach für die Zulässigkeit einer Bilanzänderung auf die Gesamtbilanz an. Somit berechtigt eine Bilanzberichtigung in der Gesamthandsbilanz zu einer Bilanzänderung in den Sonderbilanzen und den Ergänzungsbilanzen der Mitunternehmer.

Wann ist bei Personengesellschaften eine Bilanzänderung zulässig? Das hat die Oberfinanzdirektion Münster beantwortet. Konkret geht es um die Frage: Ermöglicht eine Bilanzberichtigung in der Gesamthandsbilanz eine Bilanzänderung in den Sonderbilanzen und den Ergänzungsbilanzen der Mitunternehmer? Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die OFD hat dies bejaht.

Viele Mandanten können sich den Unterschied zwischen einer Berichtigung und einer Änderung der Bilanz nicht merken. Dabei ist es doch eigentlich ganz einfach: Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unzulässiger, fehlerhafter Bilanzansatz durch den zulässigen, richtigen Ansatz ersetzt wird. Unter einer Bilanzänderung wird dagegen im Steuerrecht der Austausch eines zulässigen Bilanzansatzes durch einen anderen, ebenfalls zulässigen Ansatz verstand...