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NWB direkt Nr. 44 vom Seite 1146

Die „BilMoG-Falle”

Matthias Heinz und Caroline Kemper

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAE-20497 Die Finanzverwaltung hat mit Verfügung der OFD-Münster (vgl. OFD-Münster vom NWB YAAAE-13323) angekündigt, die sich ergebenden handelsrechtlichen Bilanzierungsunterschiede in die ertragsteuerliche Bemessungsgrundlage für Sachleistungsverpflichtungen einzubeziehen, sofern der Rückstellungswert nach handelsrechtlichen [i]Maus, NWB 44/2012 S. 3538 NWB AAAAE-20498 Bewertungsregeln niedriger ist als der nach steuerrechtlichen Bewertungsregeln. Damit wäre die Zielsetzung zur Steuerneutralität der Gesetzesänderungen durch BilMoG klar verfehlt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Interpretation der Maßgeblichkeit

[i]Handelsrechtliche Bewertungsänderung hat steuerliche AuswirkungDie Finanzverwaltung hat mit ihrer OFD-Verfügung der allgemeinen Annahme, dass die handelsrechtlichen Bewertungsänderungen keine steuerlichen Auswirkungen haben, einen unerwarteten Riegel vorgeschoben. Mit Bezug auf das in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG kodifizierte Maßgeblichkeitsprinzip sollen die neuen handelsrechtlichen Werte auch in der Steuerbilanz anzusetzen sein und zwar ungeachtet der steuerlichen Bewertungsregeln in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG.

[i]Maßgeblichkeit niedrigerer handelsrechtlicher WerteDie steuerlichen Bewertungsregeln hätten lediglich den Sinn, die Wertansätze für Sachleistungsrückstellungen im Verhältnis zur Handelsbilanz der Höhe n...