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BFH 30.08.2012 IV R 54/10, NWB 44/2012 S. 3516

Gewerbesteuer | Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaften

Nach dem beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht der unter § 2 Abs. 1 GewStG fallenden Gewerbebetriebe erst, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt sind (ständige Rechtsprechung). Dies gilt für Personengesellschaften unabhängig von der Rechtsform ihrer Gesellschafter. Die Einfügung des § 7 Satz 2 GewStG hat zu keiner Änderung dieser rechtlichen Beurteilung geführt.

Anmerkung:

Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, deren Gesellschafter bzw. Treugeber-Gesellschafter eine GmbH und eine andere GmbH & Co. KG waren, ist im Jahr 2003 in das Handelsregister eingetragen worden. Sie stellte im Jahr 2003 das erste Personal ein, mietete Räume an und erwarb Anlagevermögen und Rechte. Ihre ersten Umsatzerlöse erzielte die Klägerin aber erst im Jahr 2004. ...