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BFH 25.07.2012 I R 88/10, NWB 44/2012 S. 3518

Umwandlungssteuer | Einbringung einer Kommanditbeteiligung in die Komplementär-GmbH

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Unter Geltung des UmwStG 1977/1995/2002 konnte ein Kommanditist seinen Mitunternehmeranteil auch dann steuerneutral zu einem Wert unterhalb des Teilwerts in die Komplementär-GmbH einbringen, wenn er seine zugleich bestehende Beteiligung an der Komplementär-GmbH, auch wenn sie zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen des Mitunternehmeranteils gehörte, nicht mit eingebracht hat (Anschluss an , BStBl 2001 II S. 321, und vom - VIII R 23/01, BStBl 2004 II S. 474; Bestätigung der BStBl 1978 I S. 235, Tz. 48, und vom , BStBl 1998 I S. 268, Tz. 20.11). Die zurückbehaltene Beteiligung an der GmbH wurde in diesem Fall in dem Umfang, in dem die stillen Reserven des eingebrachten Kommanditanteils auf s...BStBl 1992 II S. 761BStBl 2008 II S. 533