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FG Düsseldorf 05.09.2012 15 K 682/12 F, NWB 44/2012 S. 3514

Einkommensteuer | Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Steuerberaters

Der qualitative Schwerpunkt der Betätigung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers liegt gem. dem in den Praxisräumen der S. 3515 Gesellschaft. Die für den Beruf des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers wesentlichen und prägenden Arbeiten – wie die Organisation der gesamten Tätigkeit, die Auftragsannahme, die Zusammenstellung von Gutachten und Berichten, die Beratung der Mandanten und die Präsentation der Arbeitsergebnisse, die Zusammenarbeit mit dem Partner und den Mitarbeitern, die Sichtung der täglichen Post und die Überwachung des Fristenkontrollbuchs – werden in den Praxisräumen erledigt. Dies ist auch der Fall, wenn für die berufliche Betätigung ein häusliches Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung eingerichtet wurde. Währen...