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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 364

Die Aufgabe der Doppelberechtigungstheorie durch den BGH

Gute Nachricht für Pflichtteilsberechtigte

Rita Eberl

Ansprüche auf Ergänzung des Pflichtteils (§ 2325 Abs. 1 BGB) können entstehen, wenn der Erblasser noch zu Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt hat. Um zu vermeiden, dass dadurch das Pflichtteilsrecht umgangen wird, wird bei der Berechnung des Pflichtteils der Wert der Schenkung zum Nachlass hinzugerechnet. Der Pflichtteilsberechtigte kann entsprechend dieses Wertes eine Ergänzung seines Pflichtteils verlangen. 40 Jahre lang urteilte der BGH, dass die abstrakte Pflichtteilsberechtigung sowohl zum Zeitpunkt der Schenkung als auch bei Eintritt des Erbfalls bestanden haben musste. Mit Urteil vom - IV ZR 250/11 NWB VAAAE-13872 (BeckRS 2012, 15271 = NJW 2012, 2730) hat er diese Rechtsprechung aufgegeben und vertritt nun die Auffassung, es sei ausreichend, dass die Pflichtteilsberechtigung allein zum Zeitpunkt des Erbfalls vorliege. Dies führt in der Praxis dazu, dass Erben sich nunmehr verstärkt Ansprüchen ausgesetzt sehen und Pflichtteilsberechtigte stärker als bisher am Nachlass partizipieren können. Daraus resultiert für den Erblasser die Notwendigkeit, den Schutz seiner Erben durch zusätzliche Maßnahmen sicherzustellen. Der folgende Beitrag stellt die alte und neue Rechtslage dar und gibt wic...