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FG Niedersachsen 13.09.2012 6 K 51/10, NWB 45/2012 S. 3594

Körperschaftsteuer | Erwerb einer schädlichen Beteiligung

Laut dem liegt ein schädlicher Beteiligungserwerb nur vor, wenn ein Erwerber im Sinne einer Besitzgrenze zu mehr als 25 % an einer Körperschaft beteiligt ist. Der Neuregelung des § 8c KStG liege der Gedanke zugrunde, dass sich die wirtschaftliche Identität einer Gesellschaft durch das wirtschaftliche Engagement eines anderen Anteilseigners (oder Anteilseignerkreises) ändere. Ein Wechsel der wirtschaftlichen Identität einer Körperschaft setze demnach voraus, dass der Erwerber nicht nur kurzfristig Anteile an- und verkauft, sondern eine dauernde Verbindung zu dem Unternehmen im Sinne einer Beteiligung i. S. des § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB erstrebe.

Anmerkung:

Da § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG aus Sicht des Finanzgerichts im Streitfall nicht anzuwenden war, bedurfte es keiner Entscheidung ...