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KSR Nr. 11 vom Seite 7

Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkäufen einer Bruchteilsgemeinschaft

BFH hebt auf eine „Vermutungswirkung” ab, ohne deren Inhalt und Grenzen zu nennen

Bernhard Paus

Die Gesellschafter einer OHG, die gewerblichen Grundstückshandel betreibt, können andere, langfristig vermietete Grundstücke im Privatvermögen halten. Wird allerdings eines dieser Grundstücke innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb veräußert, ist dieser Verkauf bei dem einzelnen Gesellschafter (nicht der Bruchteilsgemeinschaft) einem gewerblichen Grundstückshandel zuzurechnen.

Grundsätzliche Trennung der zu veräußernden bzw. zu vermietenden Grundstücke

Die Gesellschafter einer OHG, die gewerblichen Grundstückshandel betrieb, hatten daneben jeweils zu Bruchteilen verschiedene Grundstücke erworben und langfristig durch Vermietung genutzt. Eines der zu Bruchteilen erworbenen, langfristig finanzierten Grundstücke wurde nach Neubau- und Umbaumaßnahmen zwar langfristig vermietet, jedoch nach drei Jahren Vermietung und knapp fünf Jahre nach Erwerb veräußert. Im ersten Rechtsgang hatte ein anderer Senat des BFH (, BStBl 2009 II S. 529) einen gegen die Bruchteilsgemeinschaft ergangenen Gewinnfeststellungsbescheid aufgehoben. Die Verkäufe einer Personengesellschaft könnten für die Frage des gewerblichen Grundstückshandels nicht einer ...