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FG München Urteil v. - 8 K 2552/08

Gesetze: AO § 227

Billigkeitserlass von Säumniszuschlägen

Leitsatz

1. Einer zu zahlenden Steuer entgegenstehende Erstattungsansprüche sind rechnerisch erst dann zu berücksichtigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit beurteilbar sind.

2. Der Gesetzgeber hat mit der ausdrücklichen Regelung in § 240 Abs. 1 S. 4 AO bewusst in Kauf genommen, dass Säumniszuschläge auch dann zu entrichten sind, wenn sich die Steuerfestsetzung später als unrechtmäßig erweist. Deshalb kommt ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht allein deshalb in Betracht, weil die ursprüngliche Festsetzung der Steuer später zu seinen Gunsten herabgesetzt worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAE-21001

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