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LG Kleve 28.08.2012 6 S 187/10, NWB 46/2012 S. 3680

Insolvenzrecht | Unwiderrufliches Bezugsrecht einer Direktversicherung zugunsten des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

Hat der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers eine Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen und sich hinsichtlich des ansonsten unwiderruflichen Bezugsrechts das Recht vorbehalten, die Versicherungsleistungen für sich in Anspruch zu nehmen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls und der (vereinbarten) Unverfallbarkeit endet, dann erlangt dieser Vorbehalt keine Geltung für den Fall der insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Bezugsrecht gehört damit weiterhin zum Vermögen des versicherten Arbeitnehmers.

Anmerkung:

Diesem, auch [i]infoCenter „Direktversicherung” NWB RAAAB-05658 der Sichtweise des BGH entsprechenden Standpunkt (vgl. nur NWB RAAAB-99013; NWB KAAAB-99306), steht aber die geg...