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OLG Nürnberg 19.03.2012 10 W 1639/11, NWB 46/2012 S. 3680

Grundstücksrecht | Kein Erlöschen des Vorkaufsrechts bei Umwandlung der KG als Grundstückseigentümerin in GbR

Auslösender Tatbestand für die Ausübung des Vorkaufsrechts ist zwingend der Verkauf des Grundstücks durch den Eigentümer, welchem das Grundstück zur Zeit der Bestellung gehört (§ 1097 BGB). Folglich erlischt das Vorkaufsrecht, wenn der Eigentümer nicht verkauft, sondern tauscht oder schenkt, oder wenn das Grundstück zwangsversteigert wird. Dies gilt aber nicht zugleich auch für den Fall der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GbR (wegen des Wegfalls des Merkmals „Betrieb eines Handelsgewerbes”), da sich hierdurch nur der rechtliche Charakter der Gesellschaft, nicht aber zugleich auch ihre [i]infoCenter „Umwandlungsrecht” NWB QAAAB-04896 Identität ändert. Somit erlischt ein für den ersten Verkaufsfall bestelltes Vorkaufsrecht angesichts der Identität der Gesellschaft als Eigentümerin selbst dann nicht, wenn sämtliche G...