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BBK Nr. 22 vom Seite 1017

Bilanzierung von Sicherheitseinbehalten

Volker Endert und Karsten Sepetauz

[i]Zeidler/Mißbach, Rückstellungen von A-Z: Garantieleistungen NWB CAAAC-42875Bei der Erfüllung von geschuldeten (Teil-)Leistungen eines Werkunternehmers im Rahmen einer Auftragsarbeit kann es in der Praxis vorkommen, dass seitens des Auftraggebers ein bestimmter Betrag einbehalten wird. Der einbehaltene Betrag (Einbehalt) erfüllt die Funktion der Absicherung der Position des Auftraggebers, ein von Mängeln freies Werk zu erhalten (Nachbesserung) oder eine eingetretene Wertminderung finanziell zu entschädigen (Preisminderung). Im Folgenden sollen steuerliche und bilanzielle Konsequenzen für Auftraggeber und Auftragnehmer in derartigen Konstellationen exemplarisch dargestellt werden.

I. Gründe für Sicherheitseinbehalte

[i]WerkvertragSchließen Unternehmer einen Vertrag ab, in dem die Herstellung eines bestimmten Werks vereinbart wird, handelt es sich um einen so genannten Werkvertrag, welcher den Regelungen der §§ 631 bis 651 BGB unterliegt. Gegenstand des Werkvertrags können gemäß § 631 Abs. 2 BGB sowohl Sachen als auch Dienstleistungen sein. Charakteristisch gegenüber anderen Vertragsarten ist jedoch das Schulden eines Erfolgs seitens des Auftragnehmers. In der Praxis kann jedoch Informationsunsicherheit über den Eintritt dieses Erfolgs bestehen, z. B. weil etw...