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BGH 21.9.2012 V ZR 230/11, NWB 47/2012 S. 3759

Haftungsrecht | Halterhaftung bei Besitzstörung durch unbefugtes Parken

Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person und parkt diese unberechtigt auf einem fremden Betriebsgrundstück, handelt es sich dabei um eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht, die bei Wiederholungsgefahr zu einem Unterlassungsanspruch führt (§ 862 Abs. 1 BGB). Dieser richtet sich gegen den Halter als Zustandsstörer. Für die erforderliche Zurechnung der Beeinträchtigung ist es erforderlich, dass diese wenigstens mittelbar auf dessen Willen zurückgeht. Das ist hier der Fall, weil der Halter sein Fahrzeug freiwillig einer anderen Person zur Benutzung überlassen und damit das Risiko übernommen hat, dass sich diese nicht an die Verkehrsregeln hält und das Fahrzeug unberechtigt abstellt. Für die Annahme einer Wiederholungsgefahr genügt nach der Rechtsprechung des BGH sch...