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NWB Nr. 48 vom Seite 3847

Betreuungsgeld für Kinder ab August 2013

Der Bundestag hat am endgültig das Gesetz zum Betreuungsgeld verabschiedet. Danach erhalten Eltern, die ihre Kleinkinder im Alter von ein bis drei Jahren zu Hause betreuen und keine staatlich geförderte Betreuung (z. B. öffentliche Kindertagesstätten oder von den Kommunen bezuschusste Tagesmütter) in Anspruch nehmen, ab dem ein monatliches Betreuungsgeld von zunächst monatlich 100 € pro Kind. Ab August 2014 steigt der Anspruch dann auf monatlich 150 €. Der gleichzeitige Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld soll ausgeschlossen sein, d. h. dass Elternpaare, die den maximal möglichen Bezugszeitraum von 14 Monaten in Anspruch nehmen, frühestens ab dem [i]Bildungssparen: Bonus von 15 € pro Monat15. Lebensmonat ihres Kindes Anspruch auf Betreuungsgeld haben. Es werden zwei Alternativen angeboten: Wer auf eine Barauszahlung verzichtet und das Geld stattdessen zur privaten Altersvorsorge oder für die Ausbildung der Kinder anlegt („Bildungssparen„), bekommt einen zusätzlichen Bonus von 15 € pro Monat. Das Betreuungsgeld soll nur Eltern zugute kommen, deren Kinder seit dem geboren wurden.