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BMF 13.11.2012 IV D 2 – S 7100/08/10007 :003, NWB 48/2012 S. 3837

Umsatzsteuer | Sponsoring aus der Sicht des Leistungsempfängers

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Sponsorings aus der Sicht des Zuwendungsempfängers hat das Stellung genommen und ausgeführt, dass mit der bloßen Nennung des Sponsors – ohne besondere Hervorhebung – der Zuwendungsempfänger noch keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs erbringt.

Anmerkung:

Die Grundsätze des Schreibens sind in allen ab dem verwirklichten Sachverhalten anzuwenden.