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IWB Nr. 22 vom Seite 825

Frankreich: Wichtige Bestimmungen des Finanzgesetzentwurfs für 2013

„Kampfbudget” und rigorose Besteuerung von Vermögenden

François Hellio, Christophe Jolk und Dimitar Hadjiveltchev

Die französische Regierung hat am den Finanzgesetzentwurf für 2013 bekannt gegeben. Dieser Gesetzentwurf stellt eine besondere Anstrengung der Regierung dar, um ab 2013 wieder dem Maastricht-Kriterium der 3 %igen Verschuldungsgrenze zu genügen. Nach ersten Presseberichten soll das Budget 2013 mehr als 20 Mrd. € an Steuererhöhungen sowie 10 Mrd. € an Einsparungen mit sich bringen. Der Gesetzentwurf muss noch vor beiden Kammern des französischen Parlaments beraten und verabschiedet werden, bevor es als Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft treten kann. Die wichtigsten Bestimmungen des Finanzgesetzentwurfs sind im Folgenden zusammengefasst.

I. Unternehmensbesteuerung

1. Maximalabzug von Zinsen

[i]Für den Zinsabzug bestehen bereits BeschränkungenZinsausgaben sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Das französische Steuerrecht enthält allerdings bereits mehrere Begrenzungen vom Abzug von Zinsen zu Steuerzwecken:

  • Nach Art. 39-1-3 des französischen Steuergesetzbuches – Code Général des Impôts (CGI) – dürfen Zinsen auf Gesellschafterdarlehen nur abgezogen werden, wenn der angewandte Zinssatz eine gesetzlich definierte (marktübliche) Höchstgrenze nicht übersteigt.

  • Auch gibt es Unterkapitalis...