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BMF 20.11.2012 IV C 6 – S 2137/09/10002, BBK 23/2012 S. 1062

Bilanzierung | BMF akzeptiert Rückstellung für Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

Das BMF akzeptiert in allen noch offenen Fällen die neue BFH-Rechtsprechung zur Rückstellung wegen Nachbetreuung von Versicherungsverträgen. Der BFH hatte mit Urteil vom 19. 7. 2011 eine Rückstellung wegen Nachbetreuung bei bilanzierenden Versicherungsvertretern anerkannt und dem anderslautenden widersprochen. Dieses wird nun aufgehoben.

[i]Aufzeichnungen zur Höhe des künftigen Nachbetreuungsaufwands erforderlichSowohl nach dem BFH als auch nach dem aktuellen BMF-Schreiben gilt: Unzulässig ist eine Rückstellung für den eigenen Arbeitsaufwand des Versicherungsvertreters sowie für künftigen Werbeaufwand, um z. B. den Kunden zum Abschluss eines neuen Vertrags zu bewegen. Die Rückstellung kommt damit nur bei Versicherungsvertretern mit Personal in Betracht. Außerdem darf der Vertret...