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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 1071/07

Gesetze: EigZulG § 4 S. 2

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nach EigZulG nur bei auf Dauer angelegtem Bewohnen

Leitsatz

Hält sich nach der Trennung der Eheleute der das Haus unentgeltlich zur Ersparnis von Mietkosten nutzende Ehegatte bereit, dieses innerhalb von ein bis zwei Tagen zu räumen, wenn der andere Ehegatte einen Mieter oder Käufer für das Grundstück gefunden hat, wird das Objekt nicht zu eigenen Wohnzwecken i. S. d. § 4 S. 2 EigZulG genutzt, da es an einer auf eine gewisse Dauer angelegten Überlassung fehlt.

Fundstelle(n):
WAAAE-23920

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