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BFH 5.7.2012 VI R 18/10, StuB 23/2012 S. 923

Einkommensteuer | Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für von Mietern gezahlte Pauschalen für Schönheitsreparaturen

Leistet der Mieter einer Dienstwohnung an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, so handelt es sich hierbei nicht um Aufwendungen für Handwerkerleistungen i. S. des § 35a Abs. 2 EStG, wenn die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob und ggf. in welcher Höhe der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung des Mieters in Auftrag gibt (Bezug: § 35a Abs. 2 EStG).

Praxishinweise

Gem. § 35a Abs. 2 EStG in der für das Streitjahr 2007 geltenden Fassung (jetzt: § 35a Abs. 3 EStG) ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Stpfl. erbracht werden, auf Antrag um 20 %, höchstens 600 € (nunmehr: 1.200 €) der Aufwendungen des S...BStBl 2010 I S. 140