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BFH 17.10.2012 VIII S 16/12, NWB 51/2012 S. 4131

Einkommensteuer | Abredewidrige Verwendung von Fremdgeldern durch einen Rechtsanwalt für eigene Zwecke

Nach dem ist es ernstlich zweifelhaft i. S. des § 69 FGO, ob ein Rechtsanwalt, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, im Zeitpunkt der abredewidrigen Verwendung von vereinnahmten Fremdgeldern für eigene Zwecke Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt. Die ernstlichen rechtlichen Zweifel in der Frage, ob von einem Rechtsanwalt unberechtigt zu eigenen Zwecken verwendetes Fremdgeld bei ihm zu Betriebseinnahmen führt, schließen es aus, insofern von einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung auszugehen.