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BMF 10.12.2012 IV A 3 – S 0338/07/10010, NWB 51/2012 S. 4132

Einkommensteuer | Vorläufigkeitskatalog in Bezug auf die Gewerbesteuer erweitert

Mit Schreiben vom haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, Steuerfestsetzungen hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5b EStG) im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig vorzunehmen. Es ist daher nicht mehr erforderlich, Einspruch einzulegen, um den Steuerfall wegen dieser Frage bis zu einer Entscheidung des BVerfG „offen” zu halten. Gleiches gilt nun auch für die beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten [i]Karrenbrock, NWB 30/2012 S. 2440 (§ 9c, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG) für die Veranlagungszeiträume 2009 bis 2011.