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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 19 | Vermietung: Schuldzinsenabzug nach Umqualifizierung zur Liebhaberei

Das FG Düsseldorf hat aktuell entschieden, dass die Schuldzinsen, die wirtschaftlich auf die Zeit nach der Umqualifizierung einer Vermietung zur Liebhaberei entfallen, insoweit als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sind, als sie auch im Falle einer Veräußerung des Grundstücks abziehbar geblieben wären.

Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs generell ohne weitere Prüfung typisierend vom Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen. Das heißt: Das Finanzamt darf keine Liebhaberei-Prüfung vornehmen und muss Vermietungsverluste auch über einen längeren Zeitraum anerkennen. In der Praxis zeigt sich aber: Insbesondere bei hohen Verlusten über viele Jahre müssen Vermieter damit rechnen, dass das Finanzamt die Einkunftserzielungsabsicht genauer unter die Lupe nimmt. Das gilt insbesondere bei Wohnungen, die über längere Zeit leer stehen. In diesen Fällen ist ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf interessant.

Fraglich ist: Wie sind die Schuldzinsen steuerlich zu behandeln, wenn eine Vermietung steuerlich zur Liebhaberei umqualifiziert wird? Das FG Düsseldorf kam zu ...