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Thüringer FG Urteil v. - 4 K 609/10

Gesetze: InvZulG 2007 § 2 Abs. 1 S. 1, BewG 1991 § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

Investitionszulage nur für reinen Lastenaufzug (ohne Transportmöglichkeit für Personen)

Leitsatz

Ein für den Transport sowohl von 16 Personen als auch von Lasten bis 1.600 kg geeigneter Multifunktionsaufzug ist ein Gebäudebestandteil und damit keine investitionszulagenbegünstigte Betriebsvorrichtung, wie im Falle eines reinen Lastenaufzugs (Anschluss an ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 8
DStRE 2013 S. 374 Nr. 6
MAAAE-25244

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