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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 21/11

Gesetze: ZK Allgemein

Zolltarif: Einreihung von Aminosäuremischungen

Leitsatz

1. Aminosäuremischungen, die notwendigerweise im Rahmen einer Behandlung von Säuglingen mit Kuhmilchproteinallergie eingesetzt werden, sind gleichwohl nicht als Arzneimittel in die Position 3003 KN einzureihen.

2. Eine Einreihung in die Position 3003 KN setzt eine arzneiliche Wirkung des Erzeugnisses voraus, das darüber hinausgehen muss, dem Körper die für seinen Stoffwechsel erforderlichen Grundstoffe zu liefern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
QAAAE-25286

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