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NWB BB 1/2013 S. 7

Urheberrecht: Quellenangabe auch im Internet notwendig

Mandanten, die Kunden oder Geschäftspartnern unter der Rubrik „So finden Sie uns” die Möglichkeit bieten, eine Karte eines anderen Anbieters zu nutzen, ohne die Quelle zu nennen, müssen mit einer Strafe wegen Urheberrechtsverletzung rechnen. Das hat das Kammergericht in Berlin entschieden (vgl. ).

Wichtig ist, dass der Betreiber der Website im Zweifel auch dann für die korrekte Gestaltung der Seite verantwortlich ist, wenn er sie durch einen professionellen Dienstleister erstellen lässt. Daher gilt: Jeder Mandant sollte sich immer persönlich davon überzeugen, dass sein Webauftritt so gestaltet ist, dass ihm keine Abmahnungen drohen.