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BMF 14.12.2012 IV A 4 - S 1547/0 :001, NWB 52/2012 S. 4202

Betriebsprüfung | Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2013

Das die für das Jahr 2013 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.