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BFH 1.8.2012 IX R 6/11, NWB 52/2012 S. 4203

Abgabenordnung | Wirtschaftliches Eigentum bei Unterbeteiligung an Aktien

Ein an Aktien Unterbeteiligter ist nach dem nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien, wenn er über die ihm eingeräumte Unterbeteiligung nicht frei verfügen kann, ihm nur ein begrenzter Gewinnanteil zusteht, ihm die Vermögens- und Verwaltungsrechte nicht uneingeschränkt zustehen und allein der Inhaber der Aktien berechtigt ist, alle Gesellschaftsrechte einschließlich der Stimmrechte auszuüben.