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IWB 24/2012 S. 893

Kroatien | Steuer auf unbewegliches Vermögen geplant

[i]Steuer über 1,5 % des Verkehrswertes für Besitzer, Eigentümer und Mieter von Immobilien Die kroatische Regierung hat am einen Gesetzentwurf über die Einführung einer Steuer auf unbewegliches Vermögen vorgelegt. Steuerpflichtig sollen Besitzer, Mieter, Nutzer und Eigentümer von Baurechten sein. Als Bemessungsgrundlage soll der voraussichtlich erzielbare Verkehrswert herangezogen werden, der für einen Zeitraum von fünf Jahren unverändert gelten soll. Steuerobjekt ist das unbewegliche Vermögen mit Ausnahme von Vermögen der öffentlichen Hand, ausländischer Vertretungen oder internationaler Organisationen. Der Steuersatz soll pauschal 1,5 % betragen. Für Eigenheimbesitzer und Unternehmen sind Steuererleichterungen vorgesehen. Nach Zustimmung des Parlaments könnte die Steuer zum in Kraft treten.