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BFH 19.09.2012 VI R 5411, BBK 1/2013 S. 9

Lohn und Gehalt | Vertraglich geregelter Zuschuss kein steuerbegünstigter Arbeitslohn

Für im Arbeitsvertrag vereinbarte Zuschüsse des Arbeitgebers gibt es weder eine Steuerbefreiung noch eine Pauschalierung, wenn das Gesetz die Steuerbefreiung oder Pauschalierung nur für „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn” erbrachte Arbeitgeberleistungen gewährt.

Die BFH-Urteile betrafen die Steuerbefreiung von Zuschüssen für Kindergärten sowie die Pauschalierung von Zuschüssen für den Internetzugang . [i]Nur freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers Voraussetzung ist nach dem Gesetz, dass die Zuschüsse freiwillig gezahlt werden, nämlich „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn”. Bei einer Vereinbarung des Zuschusses im Arbeitsvertrag fehlt es aber an der Freiwilligkeit.

Hinweise:

[i]Umwandlung in Zuschüsse nicht begünstigtDer BFH lehnt damit eine Barlohn-Umwandlung ab, bei der das bisherige Bruttogehalt gemindert und sogleich um...