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StuB 1/2013 S. 39

Zulässigkeit einer Firmierung ohne Bezug zum Unternehmensgegenstand

Durch die Liberalisierung des Firmenrechts 1998, die – entsprechend dem Standard in anderen Ländern der EU – eine größere Freiheit zur Bildung aussagekräftiger und werbewirksamer Firmen gewähren wollte, wurden die Anforderungen an die Unzulässigkeit irreführender Firmenbestandteile erhöht: Die Firma darf (nur) keine Angaben enthalten, „die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse irrezuführen, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind” (§ 18 Abs. 2 Satz 1 HGB n. F.). Vor diesem Hintergrund kann bei einer Sachfirma nicht allein schon deshalb von einer Irreführung ausgegangen werden, wenn diese den Unternehmensgegenstand für Dritte nicht erkennen lässt. Dies gilt umso mehr, als nunmehr neben einer Sach- und Personenfirma auch eine Fantasiefirma und eine Kombination aus di...