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StuB 1/2013 S. 40

Fristlose Kündigung bei Annahme von Vorteilen von Geschäftspartner

Sofern sich ein Arbeitnehmer bei der Ausführung von vertraglichen Aufgaben Vorteile versprechen lässt oder solche entgegennimmt, die dazu bestimmt oder auch nur geeignet sind, ihn in seinem geschäftlichen Verhalten zugunsten Dritter und zum Nachteil seines Arbeitgebers zu beeinflussen, liegt ein Verstoß gegen das sog. Schmiergeldverbot vor, der regelmäßig geeignet ist, einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung abzugeben (ebenso ; ).