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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 680/11

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 2

Nichtberücksichtigung von Aufwendungen auf eine Eigentumswohnung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mangels einer entsprechenden Vermietungsabsicht

Leitsatz

Werbungskosten sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung alle Aufwendungen, die durch diese Einkunftsart veranlasst sind. Sie können schon anfallen, wenn mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen noch nicht erzielt werden. Voraussetzung für die Berücksichtigung vorab entstandener Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
StBW 2013 S. 102 Nr. 3
YAAAE-26050

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