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NWB Nr. 3 vom Seite 112

Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Wer bewegt sich zuerst?

Dr. Fabian Schmitz-Herscheidt

[i]Korn/Strahl, NWB 49/2012 S. 3909, 3933; Kanzler, NWB 29/2011 S. 2432Nachdem der BFH seine langjährige Rechtsprechung zur Anerkennung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung geändert hatte, reagierte die Finanzverwaltung zunächst mit einem Nichtanwendungserlass. Im Gesetzgebungsverfahren zum JStG 2013 hat der Gesetzgeber dann entschieden, dass es zunächst kein „Nichtanwendungsgesetz” (§ 33 Abs. 3a EStG-E) geben soll, obwohl ihm die neue Rechtsprechung nicht glücklich erscheint. Zunächst will der Gesetzgeber weitere Entscheidungen des BFH abwarten. Auch das NWB DAAAE-20620 sein Missfallen an der neuen Rechtsprechung des BFH bekundet. Wer bewegt sich nun zuerst: der BFH oder der Gesetzgeber?

Arbeitshilfe:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB TAAAA-88426 der infoCenter-Beitrag „Außergewöhnliche Belastungen” aufrufbar.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Fragestellungen

1. Wie entstehen Prozesskosten?

[i]Fünf GerichtsbarkeitenArt. 95 Abs. 1 GG sieht Gerichte für fünf verschiedene Gerichtsbarkeiten vor, und zwar:

  • ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte),

  • Verwaltungsge...