Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 08 | Mindestbesteuerung: Zeitliche Streckung des Verlustvortrags ist verfassungsgemäß

Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH verstößt die Mindestbesteuerung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer in ihrer Grundkonzeption einer zeitlichen Streckung des Verlustvortrags nicht gegen Verfassungsrecht. Was den endgültigen Ausschluss der Verlustverrechnung angeht, steht eine Antwort auf die Frage nach der Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung aber nach wie vor aus. Auch zur Begrenzung der Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer hat sich der BFH geäußert.

Auch der Bundesfinanzhof hat eine wichtige verfassungsrechtliche Frage beantwortet.

Die Münchener Richter haben klar gestellt: Die seit 2004 geltende Mindestbesteuerung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer verstößt in ihrer Grundkonzeption nicht gegen Verfassungsrecht. Die zeitliche Streckung des Verlustvortrags ist grundsätzlich verfassungsgemäß. Die Betonung liegt dabei auf dem Wort „grundsätzlich”. Offen ist nämlich nach wie vor: Ist die Regelung auch dann noch verfassungsgemäß, wenn es nicht, wie vom Gesetzgeber eigentlich beabsichtigt, lediglich zu einem zeitlichen Aufschub der Verlustverrechnung kommt? Sondern stattdessen zu einem endgültigen Ausschluss? E...