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StuB 2/2013 S. 72

Steueränderungen zum

Mit dem Jahreswechsel 2012/2013 wurden im Steuerrecht wichtige inhaltliche und verfahrensrechtliche Änderungen wirksam. Das BMF hat eine Übersicht der wesentlichen Neuregelungen zusammengestellt.

Höherer Steuerfreibetrag ab 2013: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am darauf verständigt, den Grundfreibetrag für Erwachsene in zwei Schritten anzuheben: 2013 um 126 €, 2014 um weitere 224 €. Der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum erhöht sich damit bis 2014 insgesamt um 350 € von 8.004 € auf 8.354 €. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 %. Die gesetzliche Umsetzung erfolgt erst Anfang 2013. Es ist jedoch sichergestellt, dass die Erhöhung des Grundfreibetrags...