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FG München Beschluss v. - 14 V 763/12

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1a, UStG § 15

Geschäftsveräußerung im Ganzen

Vorsteuerabzug

Leitsatz

1. Nach den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts berechtigt nur die für den Umsatz gesetzlich geschuldete Steuer zum Vorsteuerabzug (, Genius Holding, EuGHE I 1989, 4227, UR 1991, 83), so dass der Vorsteuerabzug bei richtlinienkonformer Auslegung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG in der für die Streitjahre gültigen Fassung voraussetzt, dass eine Steuer für den berechneten Umsatz geschuldet wird.

2. Dies ist nicht der Fall, wenn – wie im Streitfall – eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt und die in den Rechnungen (fälschlicherweise) ausgewiesene Umsatzsteuer daher nicht geschuldet wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAE-27335

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