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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 184/09 EFG 2013 S. 331 Nr. 4

Gesetze: StraBEG §§ 1 Abs. 1, 10 Abs. 2, 10 Abs. 3

Änderung einer aufgrund einer strafbefreienden Erklärung eingetretenen Abgabenfestsetzung

Leitsatz

1. Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist, sofern der Eintritt der Festsetzungsverjährung nicht entgegensteht, eine gemäß § 10 Abs. 2 StraBEG eingetretene Abgabenfestsetzung gemäß § 10 Abs. 3 StraBEG zu korrigieren, wenn und soweit feststeht, dass die Grundvoraussetzungen des § 1 Abs. 1 StraBEG nicht vorliegen.

2. Wird die aufgrund der Abgabe einer strafbefreienden Erklärung eintretende Abgabenfestsetzung bestandskräftig und erstrebt der Abgabenpflichtige eine Änderung der Festsetzung gemäß § 10 Abs. 3 StraBEG, so trägt er die Feststellungslast dafür, dass die Grundvoraussetzungen des § 1 Abs. 1 StraBEG entgegen der der strafbefreienden Erklärung zugrunde liegenden Einschätzung nicht vorliegen

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 918 Nr. 16
DStR 2013 S. 10 Nr. 18
DStRE 2013 S. 758 Nr. 12
EFG 2013 S. 331 Nr. 4
PStR 2013 S. 224 Nr. 9
VAAAE-27357

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