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NWB Nr. 5 vom Seite 292

Sind Windfarmen/-parks dem Grundvermögen zuzurechnen?

Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen

Reinhard Stöckel

[i]Krause, NWB 21/2012 S. 1768; Kolbe, StuB 13/2012 S. 499; Hoffmann, StuB 17/2011 S. 641Strittig ist, ob eine zum Betrieb eines Windparks gepachtete Grundstücksfläche als eine oder mehrere wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens und/oder des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zu bewerten ist. Der (BStBl 2012 II S. 403) entschieden, dass ein aufgrund eines Nutzungsvertrags mit einem Windparkbetreiber neu gebildetes Grundstück in mehrere wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens bzw. des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens aufzuteilen ist. Jedoch hat er versäumt, Abgrenzungskriterien aufzustellen, die eine einheitliche Rechtsanwendung bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes ermöglichen. Nachstehend wird eine systemgerechte Lösung nach Maßgabe der Vorschriften des BewG aufgezeigt.

Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB AAAAB-03406 der infoCenter-Beitrag „Grundvermögen” aufrufbar.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in

I. Windenergieanlagen

[i]Definition: WindparkDie Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Bundesweit s...