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NWB BB 2/2013 S. 36

Baseler Ausschuss lockert Liquiditätsregeln

Kreditinstitute erhalten mehr Zeit, um die vorgeschriebene Mindest-Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) aufzubauen. Statt 2015 müssen die Institute die Auflagen erst 2019 vollständig erfüllen. Außerdem werden neben Staats- und Firmenanleihen auch Hypothekenpapiere und Aktien als Liquiditätsreserve anerkannt, was der Baseler Ausschuss bisher abgelehnt hat.

Wesentlicher Grund für die Verschiebungen und Erleichterungen ist, dass sowohl Aufseher als auch Politiker befürchten, dass die Banken – würden die ursprünglichen Auflagen eingehalten – die Kreditvergabe weiter einschränken. Damit würde die im Moment ohnehin labile Konjunkturentwicklung noch stärker belastet.

Ob sich durch die Änderungen positive Auswirkungen für Unternehmen ergeben, etwa in Form sinkender Z...