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NWB BB 2/2013 S. 38

Gastronomie: Aufbewahrungspflicht für Speisekarten?

Nach einem BFH-Urteil müssen Restaurantbesitzer Speisekarten nicht als steuerlich relevante Unterlagen aufbewahren. Allerdings muss ein Restaurantbesitzer in der Lage sein, bei einer Betriebsprüfung „andere aussagekräftige Unterlagen” vorzulegen, damit Prüfer das Verhältnis zwischen Umsatz und Wareneinsatz ermitteln können (vgl. NWB VAAAE-19915).

De facto bedeutet das für Inhaber von Gaststätten, dass sie Speisekarten im Zweifel doch wie andere Buchhaltungsunterlagen archivieren sollten, um Probleme zu vermeiden oder andere Dokumente erstellen zu müssen.

Hinweis

Vgl. hierzu auch den Beitrag von Stammberger, Was bei der Beratung von Hotels und Restaurants zu beachten ist, NWB-BB 9/2011 S. 274 NWB YAAAD-89260.